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Garage, Schweissarbeiten, u.s.w. |
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Für Hinweise zu einem dieser Themen oder bei Fragen ( Anschaffung von Feuerlöscher, Rauchmelder, u.s.w ) wenden Sie sich bitte an Herrn BEICHT Pitt (00352/340430).Für die Erstellung dieser Seite möchten wir uns bedanken beim :
Diese Seite wurde erstellt mit der freundlichen Unterstützung durch Herrn Steiner des Landesfeuerwehrverbandes Bayern.
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Garagenbrände sind vermeidbar!
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Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen.
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Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.
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Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):
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Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).
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Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
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Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
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Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
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Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.
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Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
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Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!
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Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!
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Mit freundlicher Genehmigung von : www.feuerwehren-limburg-weilburg.de
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Service de garde |
Notfalldienst |
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